Brüllofant
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Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist
neben dem Autor eines Foreneintrages der Betreiber des Forums
selbst verantwortlich und kann ebenso verklagt werden.
Bei dem Streitfall ging es um den Betreiber einer Anti-
Kinderpornographie-Seite, welcher vom Vorstandsvorsitzenden
des Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie verklagt wurde,
nachdem zwei User ihn indirekt als pädophil bezeichnet hatten.
Nach dem neuen Urteil kann der Forenbetreiber ebenfalls zur
Rechenschaft gezogen werden, wenn er die Einträge nicht löscht.
Er darf hierbei auch nicht auf die Verfasser der Einträge verweisen. |
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Quelle